Zwei weibliche Akte am Baum
Der Urheber dieses Werks ist 1930 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
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VulvaVulva bezeichnet die Gesamtheit der äußeren primären Geschlechtsorgane weiblicher Säugetiere und besteht aus dem Venushügel, den Schamlippen und der Klitoris. Im Unterschied zur Tieranatomie wird bei der Frau auch der Scheidenvorhof zur Vulva gezählt. Von diesem führt die Scheide (Vagina) ins Innere zur Gebärmutter (Uterus) und die kurze Harnröhre (Urethra feminina) zur Harnblase (Vesica urinaria). Im Allgemeinen werden große Bereiche der Vulva durch das Schamhaar bedeckt (Pubes, Crinis vulvae), das sich mit Beginn der Pubertät als Teil der Körperbehaarung und somit als sekundäres Geschlechtsmerkmal herausbildet. .. weiterlesen