Optionskarte Stand 01.01.2012f-mit Kreisnamen
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Liste der OptionskommunenAm 24. September 2004 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Liste der Kommunen festgelegt, die am so genannten Optionsmodell teilnehmen. Die „Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ trat am 28. September 2004 in Kraft. Die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger war zunächst auf 69 beschränkt und wurde nach Länderkontingenten verteilt, deren Größe sich aus der Stimmenverteilung im Bundesrat ergab. Bis zum 31. März 2011 haben die Länder 41 weitere Landkreise und Städte bestimmt, die ab dem 1. Januar 2012 die Aufgaben in Eigenregie übernommen haben. Per 1. Januar 2014 sind nachfolgende Kommunen zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen: .. weiterlesen