Olga-3
- (a) Tagesnachrichten oder Einzelheiten zu aktuellen Ereignissen, die regelmäßige Presseinformationen darstellen;
- (b) Werke der Volkskunst (Folklore);
- (c) offizielle Dokumente politischer, legislativer oder administrativer Natur (Gesetze, Dekrete, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen, staatliche Standardnormen usw.), die von Regierungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse ausgestellt wurden, sowie deren offizielle Übersetzungen;
- (d) Staatssymbole der Ukraine, staatliche Auszeichnungen; Symbole und Zeichen der Regierungsbehörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen; Symbole von Gebietskörperschaften; Symbole und Zeichen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen; (einschließlich Briefmarken)
- (e) Münzen und Banknoten;
- (f) Fahrpläne, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die nicht den Kriterien der Originalität entsprechen und auf die das sui-generis-Recht (ein besonderes Recht) anwendbar ist;
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Orden der Fürstin OlgaDer Orden der Fürstin Olga ist ein ukrainischer ziviler Verdienstorden, der nur an Frauen „für persönliche Verdienste in den Bereichen Staat, Produktion, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Wohltätigkeit, Philanthropie und andere Bereiche der sozialen Tätigkeit, Erziehung von Kindern in der Familie“ verliehen werden kann. Er wurde mit dem präsidialen Dekret Nr. 827/97 vom 15. August 1997 gestiftet und wird in drei Stufen verliehen. Dabei ist die erste Klasse die oberste Ordensstufe. Sowohl ukrainische Staatsbürger als auch Ausländer können den Orden verliehen bekommen. Die Auszeichnung kann aberkannt werden, wenn eine Trägerin wegen einer Straftat verurteilt wurde. .. weiterlesen