Niederlassungserlaubnis
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NiederlassungserlaubnisDie Niederlassungserlaubnis ist im deutschen Ausländerrecht ein Aufenthaltsstatus nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen erwerben nach einer gewissen Aufenthaltszeit ein Daueraufenthaltsrecht, das durch eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts oder durch eine Daueraufenthaltskarte bescheinigt wird. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an sie ist gleichwohl möglich. Zudem ist es nicht mit der befristeten Aufenthaltserlaubnis zu verwechseln. .. weiterlesen