Neu- und Altwürttemberg
Neuwürttembergischer Falllehen Bauer - Altwürttembergischer Grundbesitzer
Falllehen: fällt bei jedem Todesfall des Inhabers wieder an die Herrschaft zurück, wenn dieser das Lehen nicht wieder an den Erben zurückgibt. Das Gut bleibt erhalten.
Realteilung: Das Erbe wird unter allen direkten Nachkommen gleichmäßig verteilt. Das Gut wird zersplittert, Streubesitz
Aquarell
Stuttgart, Staatsgallerie, Graphische Sammlung, Inv.Nr. 4287Relevante Bilder
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Königreich WürttembergDas Königreich Württemberg war ein von 1806 bis 1918 bestehendes Königtum im Südwesten Deutschlands. Es entstand am 1. Januar 1806 als souveränes Staatswesen auf Betreiben des französischen Kaisers Napoleon I. und ging aus dem erst 1803 zum Kurfürstentum erhobenen Herzogtum Württemberg hervor. Dessen ursprüngliches Gebiet, das auch als Altwürttemberg bezeichnet wurde, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluss und den Frieden von Pressburg hauptsächlich im Süden und Osten stark erweitert worden und hatte damit seine Fläche nahezu verdoppelt. .. weiterlesen