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Bayerisches Oberstes LandesgerichtDas Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Sitz in München und Außensenaten in Nürnberg und Bamberg ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern. Seine Vorgängergerichte gehen zurück bis auf das Jahr 1625. Ab 1879 war es mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze unter seiner heutigen Bezeichnung das einzige oberste Landesgericht in Deutschland nach § 8 EGGVG. 1935 durch die nationalsozialistischen Machthaber aufgelöst, wurde es nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererrichtet und hatte seinen Sitz in München. 2006 wurde es aufgelöst. Auf Initiative des Ministerpräsidenten Markus Söder beschloss der Landtag im Juli 2018, es zum 15. September 2018 wieder einzurichten. .. weiterlesen
Oberlandesgericht MünchenDas Oberlandesgericht München ist neben dem Oberlandesgericht Nürnberg und dem Oberlandesgericht Bamberg eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten. Gerichtsträger ist der Freistaat Bayern. Organisatorisch ist es dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz zugeordnet. .. weiterlesen