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NATO-OsterweiterungDie NATO-Osterweiterung bezeichnet den Beitritt von Staaten des ehemaligen militärischen Beistandsbündnisses Warschauer Pakt – beziehungsweise deren Nachfolgestaaten, ehemaliger Sowjetrepubliken, sowie von Nachfolgestaaten des damals blockfreien Jugoslawiens zur NATO. Sie vollzog sich bisher in fünf Schritten zwischen 1999 und 2020. Ein Beitritt zur NATO geschieht auf Antrag des jeweiligen Staates, dem nach Prüfung durch die NATO und Zustimmung aller NATO-Mitgliedstaaten die offizielle Einladung folgt. Die von der NATO schließlich angefertigten Beitrittsprotokolle der nachfolgenden Verhandlungen müssen, nach Zusage der Erfüllung von Vorgaben und Pflichten durch den beitrittswilligen Staat, wiederum von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Begleitet wird der geplante NATO-Beitritt von verschiedenen Maßnahmen, die unter anderem Programme und Instrumente wie die Partnerschaft für den Frieden, den „Individuellen Partnerschaftsaktionsplan“ und darauf aufbauend einen „Aktionsplans für die Mitgliedschaft“ umfassen können, um Beitrittskandidaten durch Beratung und Unterstützung auf den Beitritt zum Verteidigungsbündnis vorzubereiten. .. weiterlesen
Out-of-area-DebatteDie Out-of-Area-Debatte war eine in der Bundesrepublik Deutschland zu Beginn der 1990er-Jahre geführte politische Debatte zur Zulässigkeit von Einsätzen der Bundeswehr außerhalb des geografischen Geltungsbereichs des NATO-Vertrags. .. weiterlesen
NordatlantikvertragDer Nordatlantikvertrag – auch Nordatlantikpakt oder Washingtoner Vertrag – ist der völkerrechtliche Vertrag, der die NATO, die North Atlantic Treaty Organisation, begründete sowie die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder regelt. Er ist ein Regionalpakt, der für seine Mitglieder das kollektive Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta regelt. Er wurde am 4. April 1949 in Washington, D.C. unterschrieben und trat am 24. August 1949 in Kraft. .. weiterlesen