Lggev 1755
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Liste der Unterzeichner des Landesgrundgesetzlichen ErbvergleichesDer Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 war die Vereinbarung zwischen Herzog Christian Ludwig II., dem Regenten des Landesteils Mecklenburg-Schwerin, mit Vertretern der vereinten Landstände, d. h. der mecklenburgischen Ritterschaft und der landständigen Städte, zur Neuregelung ihrer Rechtsverhältnisse. Mit der Unterzeichnung am 18. April 1755 schufen die Beteiligten die Verfassung des mecklenburgischen Staates, die mit kurzer Unterbrechung in den Jahren 1849 und 1850 bis zur Abdankung des letzten Großherzogs Friedrich Franz IV. am 14. November 1918 mehr als 160 Jahre gültig war. Mecklenburg-Strelitz ratifizierte den Vergleich am 11. Juli 1755. .. weiterlesen
Landesgrundgesetzlicher ErbvergleichDer Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 stellte die landesständische Verfassung des mecklenburgischen Staates dar. Er wurde gemäß der Festlegungen des Hamburger Vergleichs von Herzog Christian Ludwig II., dem regierenden Herzog des Landesteils Schwerin, mit Vertretern der Landstände am 18. April 1755 in Rostock abgeschlossen. Für den Landesteil Strelitz wurde der Vergleich am 11. Juli 1755 durch dessen regierenden Herzog, Herzog Adolf Friedrich IV. ratifiziert. Die förmliche Ratifizierung seitens der Ritter- und Landschaft des Stargardischer Kreises erfolgte als Gegenversicherung der Stände erst am 25. November 1755 auf dem Landtag, bestätigt auch hier mit 84 Unterschriften und Sigeln. .. weiterlesen
Helmuth von Plessen (Politiker)Helmuth Reichsgraf von Plessen war ein königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer Kammerherr, Wirklicher Geheimer Rat, Staatsminister und Gesandter beim Dänischen Hof. Er gehörte 1755 zu den Mitunterzeichnern des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs. .. weiterlesen