Leuzinger - Landammann Blumer Landsgemeinde 1923 - still image


Autor/Urheber:
Willy Leuzinger (1878–1935)
Größe:
768 x 576 Pixel (194234 Bytes)
Beschreibung:
Landammann Eduard Blumer (1848-1925), Landsgemeinde in Glarus 6. Mai 1923. Timecode: 01:33
Lizenz:
Public domain
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Wed, 08 Jan 2025 06:55:24 GMT

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Landsgemeinde (Glarus)

Die Landsgemeinde ist die gesetzgebende Versammlung des Kantons Glarus. Sie ist eine Versammlung aller stimmberechtigter Bürger des Kantons Glarus, die über Gesetzes- und Verfassungsänderungen, sowie über die Höhe des Steuersatzes berät und abstimmt bzw. «rät, mindert und mehrt». Zudem werden die kantonalen Richter sowie der Landammann an der Landsgemeinde gewählt. Die Landsgemeinde gilt als Symbol für die direkte Demokratie des Kantons, da sich alle Stimmberechtigten direkt an der Gesetzgebung beteiligen können. Neben dem Stimmrecht besitzt jeder Stimmberechtigte auch das Recht, das Wort zu einer Vorlage zu ergreifen und Abänderungsanträge zu stellen. Das älteste Zeugnis einer Versammlung zu den Landessatzungen stammt vom 11. März 1387. Mit der Landsgemeinde ist auch ein Volksfest in der Stadt Glarus verbunden, nach der Landsgemeinde isst man traditionell die Chalberwurst. .. weiterlesen