Letter for diplomatic courier
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DiplomatengepäckAls Diplomatengepäck oder Diplomatenpost wird eine speziell gekennzeichnete Sendung eines Außenministeriums an eine Auslandsvertretung bezeichnet, die von den staatlichen Stellen des Gastlandes nicht geöffnet, untersucht oder zurückgehalten werden darf. Nach den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1964 darf sie nur diplomatische Schriftstücke oder für den amtlichen Gebrauch bestimmte Gegenstände enthalten. Die Anzahl der Packstücke einer Sendung sowie deren Größe und Gewicht sind nicht beschränkt. Diese Umstände begünstigen den Missbrauch des Diplomatengepäcks. .. weiterlesen