Laufendes-Auge
Autor/Urheber:
Franz Zauleck
Shortlink:
Quelle:
Größe:
226 x 193 Pixel (7188 Bytes)
Beschreibung:
Das Laufende Auge
Kommentar zur Lizenz:
gemeinfrei, da es als Logo ein Gebrauchsgegenstand ist, es die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt und es damit in den Kernbereich des Geschmacksmusterrechts als lex specialis fällt, was laut BVerfG auch verfassungsgemäß ist, Beschluss vom 26. Januar 2005, GRUR 2005, 410 – Laufendes Auge
Lizenz:
Public domain
Credit:
Sabine Zentek: „Laufendes Auge“ nicht geschützt – Verfassungsbeschwerde gescheitert. Designers' Newsletter (Mai 2005)
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