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Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeivollzugsbeamte in tatsächlich-öffentlichen Verkehrsgrund jederzeit und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. Betroffen sind alle Verkehrsteilnehmer, meist handelt es sich dabei um Fahrzeuge, der übergeordnete Begriff ist daher taktisch die Fahrzeugkontrolle. Die Kombination Verkehrskontrolle und Fahrzeugkontrolle ist daher am häufigsten. Die Verkehrskontrolle ist der rechtliche Terminus, die Fahrzeugkontrolle ist dabei der taktische, interne Begriff der Polizei.
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