Kreisverkehrswacht 05
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Fahren unter Einfluss psychoaktiver SubstanzenDas Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen – Rechtsbegriff in Deutschland: „Trunkenheit im Verkehr“, in der Schweiz „Fahren in angetrunkenem Zustand“ (FiaZ) – ist in fast allen Ländern der Welt als Vergehen strafbar oder wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Sanktionen und strafrechtlichen Nebenfolgen bei Überschreiten der festgelegten Blutalkoholkonzentrationen und/oder Atemalkoholkonzentrationen und Fahrten unter Drogen- und Medikamenteneinfluss auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land erheblich. Das erste nachweisbare Verwarnungsgeld wegen Trunkenheit am Steuer in Europa wurde am 10. September 1897 in Großbritannien gegen einen Taxifahrer verhängt. .. weiterlesen