Klimafinanzierung 2014-2020


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Die grün schattierten Flächen geben die Mittel aus dem Bundeshaushalt wieder, zum Beispiel für bilaterale Zuschüsse oder Beiträge an multilaterale Klimafonds. Die orangefarbenen Flächen zeigen die mobilisierten Mittel, die (über die KfW oder die DEG) in Form von Krediten oder Beteiligungen weitergereicht werden. Seit 2017 weist die Bundesregierung die Zuschussäquivalente von zinsvergünstigten Krediten gesondert aus und weist die in der Außendarstellung den grünen Bereichen zu. Das gibt die tatsächliche finanzielle Transferleistung zwar besser wieder, hat aber den für die Bundesregierung günstigen Effekt, dass die Kürzungen der Klimafinanzierung 2017 gegenüber 2016 unsichtbar wird. Für 2019 und 2020 gibt es nur Angaben zu den Planzahlen für die Haushaltsmittel.
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Klimafinanzierung

Mit dem Begriff Klimafinanzierung wird im engeren Sinne, gemäß der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen und von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der globalen Erwärmung bezeichnet. Oft werden darunter Finanzmittel gefasst, die Industrieländer den ärmeren Entwicklungsländern zur Verfügung stellen. Im weiteren Sinne umfasst der Begriff aber auch sämtliche Finanzflüsse für den Klimaschutz oder die Anpassung an die klimatischen Veränderungen, d. h. auch private Investitionen oder öffentliche Mittel unabhängig von Ursprung und Ort des Einsatzes der Mittel. Neuerdings wird der Begriff auch erweitert um finanzielle Mittel zur Bewältigung bzw. Ausgleich von unvermeidlichen Schäden und Verlusten infolge des Klimawandels. Klimafinanzierung in diesem Sinn betrifft die drei Säulen des Handelns im Pariser Abkommens, Minderung, Anpassung und Verluste und Schäden. Die Klimafinanzierung ist eines der wichtigsten Themen der Klimapolitik. .. weiterlesen