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Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2011 fand am 18. September 2011 statt. Dabei wurden in Berlin das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt. Wahlberechtigt bei der Abgeordnetenhauswahl waren alle Deutschen, die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt waren und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren Wohnsitz in Berlin hatten. Für die Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen waren diejenigen Deutschen und EU-Bürger wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren Wohnsitz in Berlin hatten.
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