KarteOberamtSchaumburgNalbacherTalL1030659 (2)


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3444 x 2586 Pixel (2310504 Bytes)
Beschreibung:
Karte des Oberamtes Schaumburg (Baillage du Schaumbourg) mit der Darstellung des Nalbacher Tales (Vallée de Nalbach) sowie der umliegenden Gebiete (Pais limitrophes), gefertigt durch den Geometer J. Coster um das Jahr 1779; Die rote Linie begrenzt das Gebiet Lothringens, die gelbe Linie markiert das Gebiet des Erzbistums und Kurfüstentums Trier, blau gekennzeichnet ist das Nalbacher Tal mit den Talorten Diefflen (Tiffendhal), Nalbach, Piesbach (Pisbach), Bettstadt (Bettscheid), Bilsdorf (Büllersdorff) und Körprich (Kirburg) sowie die von von Lebach abhängigen Gebiete. Grün begrenzt ist die Grafschaft Nassau-Saarbrücken, schwarz markiert sind die Reichsherrschaften (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 702, Karte 7301).
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Wed, 27 Jul 2022 05:32:09 GMT

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Hochgericht Nalbacher Tal

Das Hochgericht Nalbacher Tal oder die „Herrschaft Nalbacher Tal“ bestand aus den Dörfern Nalbach, Piesbach, Bettstadt, Diefflen, Bilsdorf und Körprich. Die Herrschaft lag an der unteren Prims, einem Nebenfluss der Saar im heutigen Landkreis Saarlouis im Saarland. Das kleine Territorium erstreckte sich von der Mündung der Theel in die Prims bei Körprich bis zur Banngrenze zwischen Diefflen und Dillingen. Das Gebiet des Nalbacher Tales war ursprünglich Reichsgebiet, bevor es zum Kurfürstentum Trier kam. Im Jahre 1048 schenkte der Erzbischof von Trier, Eberhard von Schwaben, den Hof Nagelbach dem Trierer Simeonstift. Das Hochgericht Nalbacher Tal war eine Gemeinherrschaft, die mehreren Vögten unterstand. Es gehörte zu den Nicht eingekreisten zum Heiligen Römischen Reich zugehörigen Territorien und Ständen. Im Gefolge der Französischen Revolution endete auch im Nalbacher Tal die jahrhundertealte Adelsherrschaft mit dem Jahr 1798. Im selben Jahr wurde das ehemalige Hochgericht Teil des neugeschaffenen französischen Département de la Sarre. Die Franzosen gründeten zwei Jahre später, im Jahr 1800, die Mairie (Bürgermeisterei) Nalbach. Völkerrechtlich erfolgte die Angliederung an Frankreich durch den Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801. Infolge der Bestimmungen des Wiener Kongresses wurde das ehemalige Hochgericht Nalbacher Tal als Bestandteil der Provinz Großherzogtum Niederrhein am 2. Dezember 1815 im Rahmen einer Feier in der Saarlouiser Kirche St. Ludwig durch den Oberappellationsrat Mathias Simon in Besitz des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. genommen und damit Teil des Staates Preußen. .. weiterlesen