KZVH Zahnärztehaus ©Müller-Sieslak
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Kassenzahnärztliche Vereinigung HessenDie Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) wurde am 1. April 1954 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) (K.d.ö.R.) gegründet. Mit rund 4.800 Zahnärztinnen und Zahnärzten als Mitgliedern stellt die KZV Hessen die zahnärztliche Versorgung in Hessen sicher. Sie erfüllt damit die ihr vom Gesetzgeber im § 75 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie übernimmt gleichzeitig die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen. .. weiterlesen
Kassenärztliche VereinigungKassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß § 77 Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören müssen. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig. Neben den Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), denen die Vertragszahnärzte angehören müssen. .. weiterlesen