KZV-Gebäude
CC-BY-SA-3.0-DE.
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Kassenärztliche VereinigungKassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß § 77 Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören müssen. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig. Neben den Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), denen die Vertragszahnärzte angehören müssen. .. weiterlesen
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-AnhaltDie Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt wurde am 28. Juni 1991 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) (K.d.ö.R.) in Magdeburg gegründet. Sie ist der gesetzliche Zusammenschluss der im Land Sachsen-Anhalt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte. Ihre Aufgaben resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Ihr obliegt die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich versicherten Bevölkerung in Sachsen-Anhalt gemäß § 75 SGB V sowie die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen. Die KZV Sachsen-Anhalt ist eine von 17 Landes-KZVen, die Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sind. .. weiterlesen