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Johann Hugo II. von HagenJohann Hugo II. Reichsfreiherr von Hagen zur Motten war kaiserlicher Reichshofratspräsident (1778–1791) und österreichischer Reichskonferenzminister. .. weiterlesen
Hochgericht Nalbacher TalDas Hochgericht Nalbacher Tal oder die „Herrschaft Nalbacher Tal“ bestand aus den Dörfern Nalbach, Piesbach, Bettstadt, Diefflen, Bilsdorf und Körprich. Die Herrschaft lag an der unteren Prims, einem Nebenfluss der Saar im heutigen Landkreis Saarlouis im Saarland. Das kleine Territorium erstreckte sich von der Mündung der Theel in die Prims bei Körprich bis zur Banngrenze zwischen Diefflen und Dillingen. Das Gebiet des Nalbacher Tales war ursprünglich Reichsgebiet, bevor es zum Kurfürstentum Trier kam. Im Jahre 1048 schenkte der Erzbischof von Trier, Eberhard von Schwaben, den Hof Nagelbach dem Trierer Simeonstift. Das Hochgericht Nalbacher Tal war eine Gemeinherrschaft, die mehreren Vögten unterstand. Es gehörte zu den Nicht eingekreisten zum Heiligen Römischen Reich zugehörigen Territorien und Ständen. Im Gefolge der Französischen Revolution endete auch im Nalbacher Tal die jahrhundertealte Adelsherrschaft mit dem Jahr 1798. Im selben Jahr wurde das ehemalige Hochgericht Teil des neugeschaffenen französischen Département de la Sarre. Die Franzosen gründeten zwei Jahre später, im Jahr 1800, die Mairie (Bürgermeisterei) Nalbach. Völkerrechtlich erfolgte die Angliederung an Frankreich durch den Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801. Infolge der Bestimmungen des Wiener Kongresses wurde das ehemalige Hochgericht Nalbacher Tal als Bestandteil der Provinz Großherzogtum Niederrhein am 2. Dezember 1815 im Rahmen einer Feier in der Saarlouiser Kirche St. Ludwig durch den Oberappellationsrat Mathias Simon in Besitz des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. genommen und damit Teil des Staates Preußen. .. weiterlesen