IR Lübeck 015 – Oberst v Oidtman


Autor/Urheber:
Phot. Samson & Co, Lübeck
Größe:
786 x 1213 Pixel (285361 Bytes)
Beschreibung:
Oberst v. Oidtman
Kommentar zur Lizenz:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Lizenz:
Public domain
Credit:
Von Lübecks Türmen; Lübeck, den 23. März 1907, Nr. 12, 17. Jg. , Artikel: 10jähriges Jubiläum des Regiments Lübeck und Einweihung seines Regimentshauses
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Mon, 27 Nov 2023 18:44:06 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Infanterie-Regiment „Lübeck“ (3. Hanseatisches) Nr. 162

Das Infanterie-Regiment Lübeck Nr. 162 war ein Verband der Preußischen Armee. Während des Ersten Weltkriegs kämpfte es an der Westfront und bestand hier seine Feuertaufe in der Schlacht von Noyon. .. weiterlesen