Hissflagge des Erzgebirgskreises
Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat am 7. September 2008 auf der Rechtsgrundlage des § 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Ziff. 13 der Hauptsatzung des Erzgebirgskreises (Hauptsatzung) vom 19.09.2008 die Führung eines Wappens und einer Flagge für den Erzgebirgskreis beschlossen. Die rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung hierzu durch die Landesdirektion Chemnitz erfolgte am 18. Dezember 2008.
Die offizielle Flaggenbeschreibung lautet:
- „Zwei gleich breite Querstreifen in den Farben Grün-Weiß mit in der Mitte aufgelegtem Landkreiswappen.“[1]
Die Blasonierung dieses von der Landesdirektion Chemnitz gleichzeitig genehmigten Kreiswappens lautet:
- „In Gold über einem grünen Berg, worin schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen, schreitend, ein rot bewehrter und gezungter schwarzer Löwe“[1]
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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- Wappen Erzgebirgskreis.svg
- Hissflagge des Erzgebirgskreises Muster laut DO Nr.3.png
- 2016-06-02 von ludger1961 (Diskussion) erstellt
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