Hinterlandswald1


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3872 x 2592 Pixel (4827424 Bytes)
Beschreibung:
Lichtung im Hinterlandswald
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Public domain
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 19 Aug 2023 07:49:21 GMT

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Hinterlandswald

Als Hinterlandswald werden im Rheingau die Waldungen bezeichnet, die im Gegensatz zum Vorderwald außerhalb des Rheingauer Gebücks lagen und nach dem Rheingauer Weistum von 1324 als Landallmende dem Generalhaingericht des Rheingaus unterstanden. Das heißt, der Hinterlandswald war anders als der Vorderwald nicht auf die Rheingauer Gemeinden aufgeteilt, sondern das Nutzungsrecht stand ihnen nur gemeinsam zu. Die Waldungen erstreckten sich im Wesentlichen im Ernstbachtal und seinen Nebentälern bis zur Wisper. .. weiterlesen