Großherzoglich Oldenburgischer Gendarm im Dienstanzug (Bildmitte). Rechts im Bild Großherzog Friedrich August. Aufnahme vom 21. Mai 1914 Rodenkirchen, Amt Brake, heute Landkreis Wesermarsch


Autor/Urheber:
Autor/-in unbekanntUnknown author
Größe:
1107 x 1311 Pixel (882912 Bytes)
Beschreibung:
Großherzoglich Oldenburgischer Gendarm im Dienstanzug (Bildmitte). Rechts im Bild Großherzog Friedrich August. Aufnahme vom 21. Mai 1914 Rodenkirchen, Amt Brake, heute Landkreis Wesermarsch
Lizenz:
Public domain
Credit:
Ursprung unbekanntUnknown source
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 06 Apr 2024 01:55:10 GMT

Relevante Bilder

(c) Bundesarchiv, Bild 183-C00772 / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 102-14381 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0
(c) Bundesarchiv, Bild 102-07717 / Sturkow (a.o.t.) / CC-BY-SA 3.0

Relevante Artikel

Großherzoglich Oldenburgisches Gendarmeriekorps

Das Großherzoglich Oldenburgische Gendarmeriekorps wurde 1867 als Folge des Eintritts des Großherzogtums Oldenburg in den Norddeutschen Bund sowie der oldenburgisch-preußischen Militärkonvention Nachfolgerin des (Groß)herzoglich oldenburgischen Landdragonerkorps. Seine Struktur blieb auch nach der Revolution und der Abdankung von Großherzog Friedrich August am 11. November 1918 im Prinzip unangetastet. Die oldenburgische Gendarmerie bestand als Staatspolizei des nunmehrigen Freistaats Oldenburg bis zu ihrer Auflösung 1936. .. weiterlesen

Polizei (Deutschland)

Die deutsche Polizei besteht aus den Polizeibehörden der Länder und des Bundes. Aufgabe ist die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Dazu hat die Polizei durch Polizeiverfügungen und sonstige Maßnahmen und in einigen deutschen Ländern auch durch Polizeiverordnungen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und teilweise auch für die öffentliche Ordnung abzuwehren (Kriminalprävention). Des Weiteren untersucht die Polizei strafbare und ordnungswidrige Handlungen (Repression), wobei sie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen hat und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen trifft, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Außerdem schützt die Polizei private Rechte, falls ein gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und widrigenfalls die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde, und nimmt sonstige ihr von Rechts wegen obliegende Aufgaben wahr. Die Polizei vertritt bei ihrem Handeln die Rechtsordnung als Exekutive. .. weiterlesen

Hartwarder Friese

Der Hartwarder Friese ist ein bronzenes Denkmal in Rodenkirchen im Landkreis Wesermarsch, das 1914 zur Erinnerung an die Schlacht an der Hartwarder Landwehr im Jahre 1514 eingeweiht wurde. .. weiterlesen