GrenzsituationFrankreichHeiligesRömischesReich1789L1040687 (2)


Autor/Urheber:
Attribution:
Das Bild ist mit 'Attribution Required' markiert, aber es wurden keine Informationen über die Attribution bereitgestellt. Vermutlich wurde bei Verwendung des MediaWiki-Templates für die CC-BY Lizenzen der Parameter für die Attribution weggelassen. Autoren und Urheber finden für die korrekte Verwendung der Templates hier ein Beispiel.
Größe:
2614 x 2670 Pixel (2187906 Bytes)
Beschreibung:
Grenzsituation zwischen dem Königreich Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation im Jahr 1789 (Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde nach Karte VI und VII des Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz von Wilhelm Fabricius)
Lizenz:
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Fri, 03 May 2024 06:16:14 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Saarwellingen

Saarwellingen ist eine saarländische Gemeinde im Landkreis Saarlouis, rund 20 Kilometer nordwestlich der Landeshauptstadt Saarbrücken gelegen. .. weiterlesen

Hochgericht Nalbacher Tal

Das Hochgericht Nalbacher Tal oder die „Herrschaft Nalbacher Tal“ bestand aus den Dörfern Nalbach, Piesbach, Bettstadt, Diefflen, Bilsdorf und Körprich. Die Herrschaft lag an der unteren Prims, einem Nebenfluss der Saar im heutigen Landkreis Saarlouis im Saarland. Das kleine Territorium erstreckte sich von der Mündung der Theel in die Prims bei Körprich bis zur Banngrenze zwischen Diefflen und Dillingen. Das Gebiet des Nalbacher Tales war ursprünglich Reichsgebiet, bevor es zum Kurfürstentum Trier kam. Im Jahre 1048 schenkte der Erzbischof von Trier, Eberhard von Schwaben, den Hof Nagelbach dem Trierer Simeonstift. Das Hochgericht Nalbacher Tal war eine Gemeinherrschaft, die mehreren Vögten unterstand. Es gehörte zu den Nicht eingekreisten zum Heiligen Römischen Reich zugehörigen Territorien und Ständen. Im Gefolge der Französischen Revolution endete auch im Nalbacher Tal die jahrhundertealte Adelsherrschaft mit dem Jahr 1798. Im selben Jahr wurde das ehemalige Hochgericht Teil des neugeschaffenen französischen Département de la Sarre. Die Franzosen gründeten zwei Jahre später, im Jahr 1800, die Mairie (Bürgermeisterei) Nalbach. Völkerrechtlich erfolgte die Angliederung an Frankreich durch den Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801. Infolge der Bestimmungen des Wiener Kongresses wurde das ehemalige Hochgericht Nalbacher Tal als Bestandteil der Provinz Großherzogtum Niederrhein am 2. Dezember 1815 im Rahmen einer Feier in der Saarlouiser Kirche St. Ludwig durch den Oberappellationsrat Mathias Simon in Besitz des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. genommen und damit Teil des Staates Preußen. .. weiterlesen