Global prevalence of consanguinity
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VerwandtenheiratVerwandtenheirat oder Verwandtenehe bezeichnet die Eheschließung zwischen engen Blutsverwandten, wobei sich die Nähe oder der Grad der Verwandtschaft aus der gemeinsamen biologischen Abstammung der Ehepartner ergibt. Als eng verwandt werden Cousins und Cousinen 1. und 2. Grades angesehen, ebenso Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten. Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen in Ländern, in denen Verwandtenheiraten üblich sind, ein Drittel davon zwischen Cousin und Cousine. Schätzungsweise 20 % der Weltbevölkerung bevorzugen eine Verwandtenehe, geschätzt mehr als 10 % sind mit einem Cousin 2. Grades oder einem engeren Verwandten verheiratet oder sind Nachkommen einer solchen Ehe. In der Türkei wird die Häufigkeit von Verwandtenehen auf 20 bis 30 % geschätzt, in Oman liegt sie um das Zwei- bis Dreifache höher. .. weiterlesen
Inzucht beim MenschenAls Inzucht beim Menschen wird die Fortpflanzung relativ naher Blutsverwandter miteinander bezeichnet. Inzest ist dagegen der Geschlechtsverkehr relativ naher Blutsverwandter unabhängig von der Fortpflanzung. Die Heirat unter Verwandten wird als Verwandtenheirat bezeichnet. Sie ist in vielen Ländern gesetzlich beschränkt. .. weiterlesen
InzestInzest, veraltet Blutschande, bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen. In seiner stärksten Ausprägung ist Inzest die Paarung eines Elternteils mit seinem leiblichen Kind, beispielsweise bei Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern bzw. sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in der Familie. Auch die einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen erwachsenen Geschwistern wird von den Rechtsbestimmungen mehrerer Staaten als strafbarer Inzest eingestuft, so auch in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein. .. weiterlesen