Gesetzliches Zeichen für Blindenware
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1500 x 1214 Pixel (606867 Bytes)
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Die Bilder stammen aus dem Archiv des Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen und wurden im Auftrag des Vereins und unter Abgabe einer umfassendne Nutzungserlaubnis erstellt
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BlindenwareBlindenware ist nach deutschem Recht eine nach den Vorgaben des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG) hergestellte Ware, die im Wesentlichen von blinden Menschen hergestellt wurde. Zu den Blindenwaren gehörten Bürsten, Wäscheklammern und kunstgewerbliche Waren. Die Ware durfte nur unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Blindenware vertrieben werden, wenn sie offiziell gekennzeichnet war. Die Kennzeichnung musste von einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte bzw. einem Zusammenschluss von Blindenwerkstätten stammen. .. weiterlesen