Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat 1933
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ErmächtigungsgesetzMit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten. In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze; sie kamen in Krisenzeiten und mit Zweidrittelmehrheit zustande. Die gleiche Mehrheit wäre auch für eine Verfassungsänderung nötig gewesen. Man sprach von einer zulässigen Verfassungsdurchbrechung. .. weiterlesen
Rechtsstaatsverständnis im Nationalsozialismus„Nationalsozialistischer deutscher Rechtsstaat“ und ähnliche Ausdrücke wie „der deutsche Rechtsstaat Adolf Hitlers“ wurden von nationalsozialistischen und den Nationalsozialisten nahestehenden Juristen mehrfach verwendet, um sich affirmativ auf ein ihres Erachtens spezifisch deutsches Rechtsstaats-Verständnis zu beziehen. .. weiterlesen