Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide mit Wirkung vom 1. Juli 1948 Gesetzestext mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 29. April 1949


Autor/Urheber:
Sächsischer Landtag
Größe:
2527 x 3487 Pixel (1286270 Bytes)
Beschreibung:
Der Sächsische Landtag beschloss am 29. April 1949 [1949 !] das Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide (Kreis Aue) . S. Protokoll über die 59. Sitzung am 29. April 1949 der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtags, S. 1270 (Digitalisat in der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden) und Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide vom 29. April 1949, in:Beschlüsse des Plenums der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtages, S. 172. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Juli 1948 [ ! ] in Kraft.Zu dem im Text oben erwähnte Ersuchen, „die Bestätigung der SMA zum Gesetz herbeizuführen“: Deutschland war seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von 1945 an besetzt, das Land Sachsen durch die Rote Armee der Sowjetunion. Die Rote Armee verwaltete die von ihr besetzte Zone Deutschlands durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland, abgekürzt „SMAD“ (das D steht für Deutschland). Ohne Zustimmung der SMA konnte der Sächsische Landtag kein Gesetz beschließen.
Kommentar zur Lizenz:
This image is in the public domain
Lizenz:
Public domain
Credit:
Eigener Scan
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Wed, 17 Apr 2024 03:41:46 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Schönheiderhammer

Schönheiderhammer ist ein Ortsteil der Gemeinde Schönheide im sächsischen Erzgebirgskreis. Er liegt an der Zwickauer Mulde und entstand als Werkweiler um ein im 16. Jahrhundert gegründetes Hammerwerk. Zu Schönheiderhammer gehören oberhalb im Tal der Zwickauer Mulde die Siedlung Wilzschhaus und der Wohnplatz Altes Wiesenhaus. .. weiterlesen