Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide mit Wirkung vom 1. Juli 1948


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Sächsischer Landtag
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Der Sächsische Landtag beschloss am 29. April 1949 [1949 !] das Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide (Kreis Aue) . S. Protokoll über die 59. Sitzung am 29. April 1949 der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtags, S. 1270 (Digitalisat in der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden) und Gesetz über den Zusammenschluss der Gemeinden Schönheide, Schönheiderhammer und Neuheide vom 29. April 1949, in:Beschlüsse des Plenums der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtages, S. 172. Das Gesetz trat rückwirkend zum 1. Juli 1948 [ ! ] in Kraft.Zu dem im Text oben erwähnte Ersuchen, „die Bestätigung der SMA zum Gesetz herbeizuführen“: Deutschland war seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von 1945 an besetzt, das Land Sachsen durch die Rote Armee der Sowjetunion. Die Rote Armee verwaltete die von ihr besetzte Zone Deutschlands durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland, abgekürzt „SMAD“ (das D steht für Deutschland). Ohne Zustimmung der SMA konnte der Sächsische Landtag kein Gesetz beschließen.
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