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Präsident des BundespolizeipräsidiumsDer Präsident des Bundespolizeipräsidiums ist Leiter des Bundespolizeipräsidiums in Deutschland. „Präsident des Bundespolizeipräsidiums“ ist sowohl eine Amtsbezeichnung als auch ein statusrechtliches Amt. Er ist ein politischer Beamter. Das Amt wurde im Rahmen der Neustrukturierung geschaffen und ersetzte den vormaligen Inspekteur der Bundespolizei zum 1. Januar 2008. Das Amt wurde am 1. März 2008 mit Matthias Seeger besetzt. Dieser wurde im Juli 2012 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Am 1. August 2012 übernahm Dieter Romann das Amt, der als Verwaltungsjurist zuvor nicht Polizeivollzugsbeamter war. .. weiterlesen
Amtsbezeichnungen der BundespolizeiDie Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen der Bundespolizei – fälschlicherweise umgangssprachlich Dienstgrade genannt – sind in Deutschland die beamtenrechtlichen Bezeichnungen von Ämtern, die ein Polizeivollzugsbeamter innehat. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst führen stattdessen eine Dienstbezeichnung, weil ihnen noch kein Amt im statusrechtlichen Sinne übertragen wurde. .. weiterlesen