Geflügelpest
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GeflügelpestDie Geflügelpest wird auch als aviäre Influenza, als Vogelgrippe und seit 1981 überwiegend als hochpathogene Influenza-Virus-Infektion bezeichnet. Sie ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel im Freiland und in menschlicher Obhut betroffen sein können. Bei einer Infektion mit den aggressiveren Virusstämmen führt sie meist zum Tod der infizierten Vögel, sofern sie nicht zu den Reservoirwirten gehören. Einige Varianten der Geflügelpest-Viren, insbesondere die Variante A/H5N1, sind in Einzelfällen auf Menschen, Zootiere wie Leoparden sowie auf Hauskatzen übertragen worden. HPAIV und LPAIV der Subtypen A/H5 und A/H7 bei Wildvögeln und Hausgeflügel unterliegen dem Tierseuchenrecht und sind daher anzeigepflichtig. .. weiterlesen
StallpflichtStallpflicht oder Aufstallungsgebot ist eine sog. Biosicherheitsmaßnahme zur Bekämpfung von Tierseuchen und bezeichnet die behördliche Anordnung, Nutztiere aus Freilandhaltung und Offenstallsystemen in geschlossenen Ställen zu halten. .. weiterlesen