Gefahren im Sinne des Gefahrenabwehrrechts
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GefahrenabwehrDie Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden sowie von den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem Technischen Hilfswerk und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz gewährleistet. .. weiterlesen