Eine Arbeitsnorm oder Norm war in der Zentralverwaltungswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik die in einem vorgegebenen Zeitraum von einer Arbeitskraft zu erbringende Arbeitsleistung. Zu der Arbeitsnorm gehörte die Beschreibung der Bedingungen, also der technischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie der Art der Arbeitsdurchführung. Das alles führte zur Berechnung, welche Stückzahl eines Produktes in einer bestimmten Zeit hergestellt werden konnte.
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Die Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik behandelt die Geschichte des ostdeutschen Teilstaates, der von 1949 bis 1990 bestand.
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