Flensburg, Landgericht
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Gerichtsorganisationsgesetz (Schleswig-Holstein)Das Gerichtsorganisationsgesetz vom 24. Oktober 1984 regelte die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. Es wurde durch das Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz zum 31. Mai 2018 aufgehoben. Die Organisation der ordentlichen Gerichte ist nunmehr Teil des seit dem 1. Juni 2018 gültigen Landesjustizgesetzes. .. weiterlesen
LandesjustizgesetzDas Landesjustizgesetz regelt die Organisation des Rechtswesens im Land Schleswig-Holstein. Insbesondere trifft es Regelungen über die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie über die Staatsanwaltschaften des Landes. So wird für jedes Gericht unter anderem der Sitz, die Bezeichnung und die örtliche Zuständigkeit festgelegt. Des Weiteren enthält es Bestimmungen über die Justizverwaltung, das Kostenrecht und die bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzten Sprachmittler. .. weiterlesen