Flagge des Hydrographischen Dienstes DDR
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1000 x 600 Pixel (74066 Bytes)
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Flagge des Hydrographischen Dienstes der DDR, 1966-1990
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Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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Public domain
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