Flagge SamtgemEsens
Autor/Urheber:
Autor/-in unbekanntSamtgemeinde Esens
für die
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Quelle:
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500 x 300 Pixel (33018 Bytes)
Beschreibung:
Flagge der Samtgemeinde Esens
Beschreibung des Wappens: „Geteilt; oben in Gold wachsend ein golden bewehrter und rot gezungter schwarzer Bär mit goldenem Halsband, unten in Blau ein siebenspeichiges goldenes Steuerrad, beseitet von je einer goldenen Weizenähre.“ Der Bär stammt aus dem Wappen der Stadt Esens. Das Steuerrad symbolisiert den Fischfang. Die sieben Speichen stehen für die sieben Gemeinden und die Ähren stehen für die Landwirtschaft.“
Beschreibung der Flagge: „Die Farben der Samtgemeinde sind Blau/Gelb. In zwei gleich breiten Querstreifen die Farben Blau und Gelb, in der Mitte das Wappen der Samtgemeinde.“
§ 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Esens (Information nach einer Anfrage an die Samtgemeinde Esens per E-Mail vom 30. September 2012.)
Beschreibung des Wappens: „Geteilt; oben in Gold wachsend ein golden bewehrter und rot gezungter schwarzer Bär mit goldenem Halsband, unten in Blau ein siebenspeichiges goldenes Steuerrad, beseitet von je einer goldenen Weizenähre.“ Der Bär stammt aus dem Wappen der Stadt Esens. Das Steuerrad symbolisiert den Fischfang. Die sieben Speichen stehen für die sieben Gemeinden und die Ähren stehen für die Landwirtschaft.“
Beschreibung der Flagge: „Die Farben der Samtgemeinde sind Blau/Gelb. In zwei gleich breiten Querstreifen die Farben Blau und Gelb, in der Mitte das Wappen der Samtgemeinde.“
§ 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Esens (Information nach einer Anfrage an die Samtgemeinde Esens per E-Mail vom 30. September 2012.)
Kommentar zur Lizenz:
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Lizenz:
Public domain
Credit:
erstellt durch Jürgen Krause 2012-09-30
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