Feldhase Anfang Mai
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Jagd in DeutschlandDie Jagd ist in der deutschen Rechtsordnung untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Das Bundesjagdgesetz definiert die Jagd als das „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“, verbindet die Befugnis zur Jagdausübung mit der zur Hege und Aneignung des – vorher herrenlosen – Wildes und verpflichtet den Jäger zur Beachtung der „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.“ Die Jagdgesetzgebung im engeren Sinne liegt weitgehend im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern, während andere jagdlich relevante Rechtsgebiete wie Waffen- und Fleischhygienerecht in die alleinige Kompetenz des Bundes fallen. .. weiterlesen