Fahrneigungsregister Personen
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FahreignungsregisterDas Fahreignungsregister (FAER), bis zum 30. April 2014 Verkehrszentralregister (VZR), ist ein deutsches Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Es speichert gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Informationen zur Fahreignung, unter anderem überrechtskräftig gewordene Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat, die in Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt ist, soweit sie auf Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt erkennen oder einen Schuldspruch enthalten, rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot anordnen, sowie Entscheidungen der Strafgerichte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24, § 24a oder § 24c StVG, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist und gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot angeordnet wurde, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 Gefahrgutbeförderungsgesetz, soweit sie in Anlage 13 FeV genannt ist, sowie bestimmte Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnis-Verordnung. .. weiterlesen