Fahrchip-Geisterstadt
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FahrchipFahrchips werden bei Fahrgeschäften als Benutzungsberechtigung verwendet, vergleichbar mit einem Ticket. Im Gegensatz zu einem Ticket haben Fahrchips jedoch keinen Zeitstempel oder andere veränderliche Merkmale. Sie werden an der Kasse eines Fahrgeschäftes erworben und vor Fahrtantritt abgegeben. Ein Fahrchip entspricht dem „Wert“ einer Fahrt; er verbrieft die Berechtigung zur Nutzung des Fahrgeschäftes. In der Regel werden Fahrchips bei Nichtgebrauch vom Schausteller nicht zurückgekauft. Dies wird normalerweise durch den Aushang "Gelöste Fahrchips werden nicht zurückgenommen" oder "Nicht zurückzahlbar" kenntlich gemacht. .. weiterlesen