Fagertofta gravfält
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Motiv: Nässjö 23:1
Nyckelord: Riksintressen
- Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
- a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1951 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
- b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1951 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
- Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
- wenn sie vor dem 1. Januar 1971 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.
-
Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
- Immer die Quelle angeben.
-
Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
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Mårten Sjöbeck / Kulturmiljöbild, Riksantikvarieämbetet
Diese Datei wurde Wikimedia Commons vom Swedish National Heritage Board im Rahmen des Kooperationsprojektes Verbundenes Freies Erbe mit Wikimedia Sverige zur Verfügung gestellt. |
Diese Datei wurde durch Riksantikvarieämbetet im Rahmen des Verbundenes Freies Erbe-Projektes zugänglich gemacht. Das Projekt wird von Wikimedia Sverige in Zusammenarbeit mit der UNESCO, Wikimedia Italia und dem Kulturerbe ohne Grenzen betrieben und durch die Kulturstftung der Schwedischen Postleitzahlen-Lotterie unterstützt. |
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