Fachwerkwand (Lueger Bd.3, 1906, S.533) a
- 1. Senkrecht, die sogenannten Fachwandsäulen, Ständer, Stiele und Pfosten, die in Abständen von 0,9–1,5 m zu liehen kommen und je nach ihrem Standort als Eckpfosten, Fig. 1, b, Zwischen- oder Bundpfosten, Fig. 1, d, Fenster- oder Türpfosten, Fig. 1, c, c, erscheinen. Kurze Pfosten nennt man Stempel oder Stelzen.
- 2. Wagerecht: a) die Schwelle oder Wandschwelle, welche die Unterlage, und b) die Pfette, die den oberen Abschluß der Wand bildet. In a und b sind die Pfosten eingezapft, c) Riegel, Fig. 1, f, die in nicht zu großen Zwischenräumen eingespannt und in die Pfosten eingezapft, diese versteifen; die Fenster- und Türriegel sind außerdem versatzt. Die Standfestigkeit und Tragfähigkeit der Wand wird aber erst erreicht durch
- 3. schräge Hölzer, d) die Streben, Fig. 1, e, auf die ganze Höhe durchgehend, oder e) Büge, welche einzeln oder in Kreuz- oder Netzform zur Anwendung kommen. Da aber letztere die Fache in zu kleine Dreiecke teilen, so sind sie konstruktiv eher nachteilig und werden daher nur dekorativ verwendet (Kopfband).
[Lexikon: Fachwand. Lueger: Lexikon der gesamten Technik, S. 13190 (vgl. Lueger Bd. 3, S. 533 ff.)]
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