European Court of Human Rights
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg)
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Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Belarus, Russland und der Vatikanstadt sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschließlich der überwiegend asiatischen Staaten Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Türkei und Zypern der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Präsidentin des Gerichtshofs ist seit dem 1. November 2022 die irische Richterin Síofra O’Leary. .. weiterlesen
StaatenimmunitätStaatenimmunität ist ein Grundsatz des Völkerrechts, der besagt, dass die Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen Staates überprüft werden können. Ausgehend von der Unabhängigkeit und Gleichheit souveräner Staaten ist es keinem Staat gestattet, über einen anderen Staat zu Gericht zu sitzen: par in parem non habet iudicium. Dies bezieht sich jedoch nur auf hoheitliches Handeln des Staates, nicht auf dessen privatrechtliche Tätigkeit. Meinungsverschiedenheiten unter Staaten müssen ggf. vor internationalen Gerichten, z. B. dem Internationalen Gerichtshof, ausgetragen werden. .. weiterlesen