Eurocheque-Garantie
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Eurocheque-KarteDie Eurocheque-Karte war bis zum 1. Januar 2002 eine Garantiekarte für die Einlösung eines Eurocheques. Der Name der auf einem Scheck und einer Plastikkarte beruhenden Zahlungsverkehrsdienstleistung wurde zu einer der ersten Marken im Bereich der Geldinstitute. Zugleich war der Eurocheque die erste grenzüberschreitende Dienstleistung dieser Art in Europa. Sie wurde inzwischen durch verschiedene Debitkarten abgelöst. .. weiterlesen
EurochequeDer Eurocheque war ein grenzüberschreitend garantierter Scheck der europäischen Kreditinstitute, der in den 1960er-Jahren eingeführt wurde und zum 1. Januar 2002 auslief. Die Einlösung eines Eurocheques wurde durch einen Garantievertrag zwischen Schecknehmer und Bankier gewährleistet, der durch den Schecknehmer und den Scheckaussteller, der sich durch eine besondere Karte als bevollmächtigt auswies, abgeschlossen wurde. .. weiterlesen
Missbrauch von Scheck- und KreditkartenDer Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Vermögensdelikten und ist im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB), der die Betrugs- und die Untreuedelikte enthält, in § 266b StGB normiert. Die Norm bezweckt den Schutz des Vermögens der Aussteller von Scheck- und Kreditkarten. .. weiterlesen