Eurocheque-Garantie


Autor/Urheber:
Quelle Sebastian Huber, SVG: Logomaster
Attribution:
Das Bild ist mit 'Attribution Required' markiert, aber es wurden keine Informationen über die Attribution bereitgestellt. Vermutlich wurde bei Verwendung des MediaWiki-Templates für die CC-BY Lizenzen der Parameter für die Attribution weggelassen. Autoren und Urheber finden für die korrekte Verwendung der Templates hier ein Beispiel.
Größe:
557 x 280 Pixel (261126 Bytes)
Beschreibung:
SVG-Version von de:File:Eurocheque-Garantie.jpg Originalbeschreibung: "Das Bild stellt das Zustandekommen einer Scheckgarantie durch die ehemaligen eurocheque-Karte bis 2001 unter Veranschaulichungen der Rechtsbeziehungen zwischen Scheckaussteller, Bankier und Schecknehmer dar."
Lizenz:
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 17 Mar 2024 16:02:29 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Eurocheque-Karte

Die Eurocheque-Karte war bis zum 1. Januar 2002 eine Garantiekarte für die Einlösung eines Eurocheques. Der Name der auf einem Scheck und einer Plastikkarte beruhenden Zahlungsverkehrsdienstleistung wurde zu einer der ersten Marken im Bereich der Geldinstitute. Zugleich war der Eurocheque die erste grenzüberschreitende Dienstleistung dieser Art in Europa. Sie wurde inzwischen durch verschiedene Debitkarten abgelöst. .. weiterlesen

Eurocheque

Der Eurocheque war ein grenzüberschreitend garantierter Scheck der europäischen Kreditinstitute, der in den 1960er-Jahren eingeführt wurde und zum 1. Januar 2002 auslief. Die Einlösung eines Eurocheques wurde durch einen Garantievertrag zwischen Schecknehmer und Bankier gewährleistet, der durch den Schecknehmer und den Scheckaussteller, der sich durch eine besondere Karte als bevollmächtigt auswies, abgeschlossen wurde. .. weiterlesen

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Vermögensdelikten und ist im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB), der die Betrugs- und die Untreuedelikte enthält, in § 266b StGB normiert. Die Norm bezweckt den Schutz des Vermögens der Aussteller von Scheck- und Kreditkarten. .. weiterlesen