Euphydryas aurinia female
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Feuchtgebietskomplexe nördlich IsnyDas FFH-Gebiet Feuchtgebietskomplexe nördlich Isny liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Feuchtgebiete bei Waldburg und KißleggDas Gebiet Feuchtgebiete bei Waldburg und Kißlegg ist ein 2015 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet förmlich ausgewiesen. .. weiterlesen
Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und LangnauDas FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch Zusammenlegung der zwei bereits bestehenden FFH-Gebiete Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau sowie Moore und Weiher um Neukirch durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesen. .. weiterlesen
Obere Argen und SeitentälerDas Gebiet Obere Argen und Seitentäler ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Rot, Bellamonter Rottum und DürnachDas FFH-Gebiet Rot, Bellamonter Rottum und Dürnach in Baden-Württemberg wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen zur Ausweisung angemeldet und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, ausgewiesen. .. weiterlesen
Altdorfer Wald (FFH-Gebiet)Das Gebiet Altdorfer Wald ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet förmlich ausgewiesen. .. weiterlesen
Federsee und Blinder See bei KanzachDas FFH-Gebiet Federsee und Blinder See bei Kanzach liegt im Osten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen