Escudo del Municipio Simón Rodríguez
El Escudo del Municipio Simón Rodríguez fue dividido en dos campos horizontales los cuales se describen a continuación:
El Campo Superior, de fondo color blanco, lleva doce (12) reflejos de color amarillo oro que simbolizan los rayos del sol saliendo de un círculo dorado donde se encuentra la imagen del insigne maestro de nuestro Libertador Simón Bolívar, "Simón Rodríguez", hombre de mente amplia y de gran sabiduría, cuyo nombre lleva el Municipio.
El Escudo está coronado, por una estrella de color negra simbolizando el pozo petrolero OG-1, inmortalizado por el gran escritor, poeta, periodista, ensayista, humorista, novelista, orador; Miguel Otero Silva, en su obra Oficina N° 1, encima del Escudo y la estrella se encuentra una cinta de color roja con la siguiente inscripción: “El Tigre 23 de Febrero de 1933”
El Campo Inferior del Escudo de color Azul Marino, que representa la riqueza y abundancia de agua subterránea que posee nuestro municipio.
En la base del Escudo salen dos ramas de curatella americana (Chaparro) atadas con una cinta de color rojo que lleva la siguiente inscripción: A la izquierda “Orden”, en el centro: “Democracia”, a la derecha “ Igualdad”. Sobre la cinta que ata las ramas de la curatella americana (Chaparro), se encuentran cuatro frutos: dos (2) Mangos (Mangífera indica L.) y dos Mereyes (Anacardium occidentale L. ), producidos y cosechados en abundancia en nuestras tierras.- gewerbliches Schutzrechtsgesetz vom 10. Dezember 1956, Abschnitt IV, § 33, Absatz 2:
- Die Datei ist frei von allen Urheberrechten and kann nicht patentiert werden, weil sie eine Flagge, ein Wappen oder andere Hoheitszeichen der Republik Venezuela, der Bundesstaaten oder Gemeinden darstellt, oder einer anderen öffentlichen Einrichtung Venezuelas.
- Achtung, hierbei ist folgendes zu beachten: Die Nationalflagge und des Wappen der Bolivarianischen Republik Venezuela sind die Symbole der Nation und sind daher von den Bürgern Venezuelas und anderer Länder zu respektieren. Der Gebrauch der Datei schließt daher Beleidigungen, Betrug, Herabwürdigungen oder Diskriminierung aus. Der Gute Glaube an einen respektvollen Gebrauch wird hiermit vorausgesetzt.
- Urheberrechtsgesetz Venezuelas vom 14. August 1993, Buch 1, Abschnitt 1, §§ 4, 25, 26, 27, 28, 38 und 59:
- Der Text von Gesetzen, Dekreten, amtlichen Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und anderen öffentlicher Bekanntmachungen wird von diesem Gesetz nicht geschützt. Der Schutz der Rechte des Autors and seiner Nachfolger erlischt 60 Jahre gezählt vom 1. Januar des ersten Jahres nach der erstmaligen Veröffentlichung. 60 Jahre sind nach dem Tod des Autors vergangen.
- Es ist ein gemeinschaftliches Werk und 60 Jahre gezählt vom 1. Januar des ersten Jahres nach dem Tod des letzten überlebenden Mitautors sind vergangen.
- Das Urheberrecht für Fotografen und deren Rechtsnachfolger ist 60 Jahre nach der erstmaligen Veröffentlichung des Werkes erloschen.
- Das Werk wurde vor 60 Jahren erstellt und seitdem nie veröffentlicht oder urheberrechtlich registriert. Der Zeitraum bezieht sich dabei auf den 1. Januar des Jahres nach der Fertigstellung des Werkes.
- Es ist ein anonymes oder pseudonymes Werk und 60 Jahre sind nach der erstmaligen Veröffentlichung vergangen.
- Es ist eine Fotografie, die von einem Berufsfotografen erstellt wurde und es fand eine Übergabe aufgrund eines Arbeits- oder Werkvertrages statt und der Arbeitgeber oder Auftraggeber hat das Werk freigegeben.
- Es handelt sich um die Auflage eines zuvor veröffentlichten Werkes, die vor 15 Jahren herausgegeben wurde, oder um eine solche Auflage, die vor 15 Jahren angefertigt und seitdem nie veröffentlicht oder urheberrechtlich registriert wurde. Das Original muss dabei vor 60 Jahren gezählt vom 1. Januar nach der erstmaligen Veröffentlichung erschienen sein.
- Das Werk ist den Fotografien in audiovisuellen Werken (Film) gleichgestellt, ohne dass es sich tatsächlich um ein audiovisuelles Werk handelt und 60 Jahre sind seit dem ersten Januar des Jahres vergangen, das auf den Tod seines Autors folgt.
- Arbeitsrecht vom 7. Mai 2012, § 325:
- Eine geistige Schöpfung, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst erzeugt oder aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde und die geistige Eigentumsrechte begründet, wird als gemeinfrei angesehen, wobei das Recht auf öffentliche Anerkennung des Urhebers gewahrt bleibt.
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