Ernennungsurkunde von Max Grünebaum zum Ehrenbürger der Stadt Cottbus


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unbekannt

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Ernennungsurkunde von Max Grünebaum zum Ehrenbürger der Stadt Cottbus

Wir, die verordneten
Vertreter der
Stadt Cottbus,
ernennen auf Grund des § 6 der
Städteordnung vom 30. Mai 1853
Herrn Max Grünebaum
zu Cottbus
in freudiger Anerkennung seines
stets bewiesenen opferwilligen,
selbstlosen Bürgersinnes
Kraft übereinstimmenden Beschlusses
der städtischen Körperschaften
zum Ehrenbürger unserer Stadt
Cottbus den 30ten Oktober 1908.

Der Magistrat
[Unterschrift:] Werner
Oberbürgermeister
[Unterschrift:] Dr. Varnhagen [Adolf Varnhagen]
Bürgermeister

Die Stadtverordneten.
[Unterschrift] [unleserlich]
Vorsteher
[Unterschrift] [unleserlich]
Stellvertreter des Vorstehers

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