Einwilligungsvorbehalte
Horst Deinert
Betreuungszahlen
Bundesjustizministerium, Sondererhebung: Verfahren nach dem Betreuungsgesetz; grafische Aufbereitung: Horst Deinert; der Wikipedia vom Bearbeiter zur Verfügung gestellt.
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EinwilligungsvorbehaltDer Einwilligungsvorbehalt ist in Deutschland eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der früheren Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorbehalt hat nichts mit der Einwilligungsfähigkeit bei strafrechtlichen Einwilligungen, z. B. bei Heilbehandlungen, zu tun. .. weiterlesen