Ein-Neugroschen-Sachsen-B-1865-rv
Beschreibung Revers:
Innerhalb eines Zierkreises Münzname in drei Zeilen: 1 / NEU= / GROSCHEN darunter symmetrischer Zierstab und darunter Münzmeisterinitiale B; Zwischen zwei Rosetten im oberen Teil mit nach innen gekehrten Buchstaben umlaufend Pflichtangabe SCHEIDE MÜNZE und im unteren Teil mit nach außen gekehrten Buchstaben umlaufend der Nominalwert 10 PFENNIGE
Rand und Stempelstellung:
beidseitig Randstäbchen mit anliegendem Kreis aus voneinander getrennten Perlen, Kante glatt mit vertieften Vierecken; Kehrprägung
Münzgesetz und Münzfuß:
Prägung als Scheidemünze im 34½-Taler-Münzfuß gemäß § 5 der modifizierten Münzverfassung von 1857 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Wiener Münzvertrages und Absatz 3 des Nachtrags zur besonderen protokollarischen Übereinkunft von 1857 mit 238,05 Stück aus dem Zollpfund bei einem Feinsilbergehalt von 230‰, damit 1.035 Stück aus dem feinen Zollpfund, Feingewicht = 0,483 g und Raugewicht = 2,100 g; niedrigeres Gewicht wurde am Durchmesser eingespart, unter 18 mm
Münzstätte und Prägezeitraum:
Prägung 1861, 1863 und 1867 Münzstätte Dresden, Münzmeister Gustav Julius Buschick (1860-1887) Gesamtauflage = 2.366.802 Stück im Wert von 78.893 Taler = 0,22% Anteil an Gesamtmünzproduktion des Landes im Zeitraum von 1857 bis 1873 (ohne Goldmünzen).
Wert und Unterteilung:
= 1/30 Taler im 30-Taler-Münzfuß = 10 Pfennige im 34½-Taler-Münzfuß; Annahmepflicht als Zahlungsmittel bis zu einem Betrag von unter 1/6-Taler = 5 Neugroschen. Eintausch an öffentlichen Kassen in Kurantmünzen ab einem Betrag von 20 Talern möglich.
Außerkurssetzung:
Jahrgang 1865: 556.656 Stück = 23,52% Anteil an Gesamtauflage dieser Münze von 1861 bis 1867, Gewicht: 2,09 g Durchmesser: 17,70 mm Dicke: 1,08 mm
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