Risch, Schloss Buonas
Der Urheber dieses Werks ist 1937 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 80 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Elfenbeinküste hat eine allgemeine Schutzfrist von 99 Jahren, aber in diesen Ländern wiederum wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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Risch ZGDer Ort Risch [ˈriːʃ] liegt am Zugersee in der gleichnamigen Gemeinde im Schweizer Kanton Zug. Risch ist die kleinste der vier Ortschaften in der Gemeinde Risch. Risch wurde 1798 Namensgeber der neuen Gemeinde, welche aus der Herrschaft Buonas und der Vogtei Gangolfswil hervorgegangen war. Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Risch befand sich allerdings nie in Risch, sondern bis 1959 in Buonas und danach im wirtschaftlich wichtigeren Rotkreuz, das als Hauptort der Gemeinde gilt. Am 31. Dezember 2012 zählte das Dorf Risch 482 Einwohner. .. weiterlesen