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ECE-PrüfzeichenDas durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an. .. weiterlesen
ECE-RegelungenDas Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung ist ein wichtiges Regelwerk der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, um technische Hemmnisse für den internationalen Handel abzubauen. Es wurde 1995 neu gefasst, dabei spricht man vom Geänderten Übereinkommen von 1958. .. weiterlesen
BauartgenehmigungDie Bauartgenehmigung ist ein Begriff aus den Vorschriften der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bezüglich Fahrzeugteilen und Allgemeiner Betriebserlaubnis. Im Zuge der Globalisierung tritt an seine Stelle heute meist die Regelung nach der EU-Konformitätsbewertung oder der ECE-Regelungen. .. weiterlesen